Cannabis sativa
Cannabis Sativa oder Hanf ist eine der ältesten Nutz- und Zierpflanzen der Welt. Seit jeher verwenden die Menschen den Hanf als Faserpflanze, zur Rauschmittelgewinnung, als Öl- und Heilpflanze. Heute unterscheiden man vor allem zwischen Industrie- und Rauschhanf.
Kultur-Hanf ist als Nutzpflanze erstmals um 2800 v. Chr. in China in Gebrauch gekommen. Das älteste noch erhaltene Hanfprodukt ist ein Textilfragment aus einem Grab der Chou-Dynastie (1122 bis 249 v. Chr.). Ebenfalls in China ist eine erste Verwendung für Hanf-Papier (die erste bekannte Verwendung von Papier überhaupt) zwischen 140 und 87 v. Chr. belegt.
Von der Antike bis weit ins 20. Jahrhundert war Hanf ein weltweit anerkannter und unentbehrlicher Rohstoff zur Herstellung einer Vielzahl von Gegenständen, darunter Kleidung, Taue und Takelagen für Schiffe und Papier. Hanf hat die Entwicklung und die Ausbreitung der Menschheit auf dem Planeten somit erst möglich gemacht.
In den Jahren nach 1985 kam es zu einem regelrechten Hanf-Boom, der den Anwendungen der Nutzpflanze immensen Vortrieb einbrachte. Im Zuge dieser Hanfwelle entstanden in aller Welt Strukturen, die sich für eine Normalisierung der gesetzlichen Lage oder schlicht eine vollständige Legalisierung
einsetzten. Das weltweit wachsende Engagement und der damit wachsende politische Druck führten dazu, dass man sich auf europäischer Ebene mit Hanfanbau beschäftigte und heute (2010) 15 Nutzhanf-Sorten in der EU zum Anbau erlaubt sind.
Hanf ist als nachwachsender Rohstoff wegen seiner problemlosen Zucht und vollständigen Nutzbarkeit beliebt. Es werden keinerlei Herbizide benötigt, weil die Pflanzen bereits nach wenigen Tagen den Boden vollständig beschatten, sodass kein Unkraut mehr Licht findet. Außerdem ist er äußerst schädlingsresistent und pflegeleicht. Hanf produziert mehr Biomasse als jede andere heimische Nutzpflanze. In der Wirtschaft ist Hanf äußerst vielseitig einsetzbar und wird wegen seiner hohen Haltbarkeit, Umweltverträglichkeit und niedrigen Energiebilanz geschätzt.
Obwohl Hanf seit etwa 5.000 Jahren angebaut wird, finden sich erste Berichte über die Anwendung der Inhaltsstoffe zu medizinischen oder rituellen Zwecken erst in indischer Literatur vor etwa 2.400 Jahren. Medizinische Literatur dieser Zeit beschreibt auch Anwendungen in der Epilepsie und bei Schmerzen. In Ausgrabungen in den Yanghai-Gräbern im Xinjiang, einem autonomen Gebiet im Westen Chinas, fanden sich Reste von Keimlingen, Blättern und Früchten von Cannabis sativa. Mit der Radiokohlenstoffdatierung konnte deren Alter auf ca. 2.500 Jahre bestimmt werden.
Mit Bekanntwerden der psychischen Wirkung im Europa des 17. Jahrhunderts setzten zwei Betrachtungsweisen ein: In Frankreich wurden die bewusstseinsverändernden Eigenschaften der Inhaltsstoffe betont, insbesondere in literarischen Kreisen,
etwa von Alexandre Dumas dem Älteren und Fitz Hugh Ludlow, während in England medizinische Anwendungen im Vordergrund standen; W. B. O’Shanghnessy nennt Beruhigung, Anfallslinderung und Krampflinderung. Hanf wurde oft als günstiger Tabakersatz verwendet und in diesem Zusammenhang in der Literatur oft beiläufig als Knaster oder starker Tobak bezeichnet.
Bis in das erste Drittel des 20. Jahrhunderts war Cannabis, gewöhnlich in Form von alkoholischen Extrakten, ein leicht verfügbares Medikament; im 19. Jahrhundert eines der am häufigsten verschriebenen. Im Jahre 1925 fand die Internationale Opiumkonferenz in Genf statt. Dort wurde auch ein Verbot von Cannabis diskutiert. Während der Zeit der Prohibition in den USAwurde auch Cannabis zunehmend als eine Gefahr für die Gesellschaft angesehen. Hintergrund war jedoch, dass die mächtigen Baumwollfarmerverbände der Südstaaten und Tabakproduzenten fürchteten, Marktanteile an Hanf zu verlieren und unter Hinweis auf die Rauschwirkung zum Verbot drängten. 1937 schließlich wurde Marihuana in allen US-Staaten verboten.
Während des Zweiten Weltkrieges wurde der Anbau der bis dahin gebräuchlichen Hanfpflanze als Rohstoff für Uniformen, Verbandszeug, Flugzeugbau und ähnlichem zwar noch einmal propagiert, mit dessen Ende ging aber auch die hektarweise Vernichtung von Feldern einher, auf denen „Marihuana“ angebaut wurde – ein Begriff aus der Sprache mexikanischer Einwanderer, das in kurzen Werbefilmen der US-Regierung als Droge für Perverse, siechende „Untermenschen“, geistlose „Neger“ und mexikanische Immigrantenbeschrieben wird.
Dieser harte Dualismus in der Drogendiskussion – hier die wohlvertrauten Alltagsdrogen Alkohol und Tabak, die meist nicht einmal als Drogen bezeichnet wurden, dort die neue, fremdländische Gefahr Marihuana, von der viele nicht wussten, dass sie mit dem altbekannten Hanf identisch ist – hielt sich lange Zeit hartnäckig und führte zur Verbannung der Nutzpflanze Hanf aus dem westlichen Kulturkreis.Obwohl in den europäischen Staaten mit Ausnahme von Portugal, wo der Konsum von Cannabis zu „Aufmüpfigkeit unter den Negersklaven“ geführt hatte, keine negativen Auswirkungen des Cannabis-Konsums bekannt waren, wurde auf Drängen von Ägypten, das seinerseits damit gedroht hatte, die Einfuhr von Kokain und Heroin aus Europa zu verbieten, Cannabis zu einer illegalen Droge erklärt.
Nach Meinung von Befürwortern einer Legalisierung des Cannabisgebrauches soll die nach ihren Angaben enorm vielseitige Verwertbarkeit des Hanfes eine große Rolle dabei spielen, dass Cannabis bis heute illegal geblieben sei, denn Hanf stehe z. B. in Konkurrenz zu Holzprodukten wie Papier, Textilien, Lebensmittelölen und vor allem zu Tabak und einer Vielzahl von chemisch hergestellten und patentierten Medikamenten.
Heutige gesetzliche Lage
Entsprechend den Bestimmungen des Einheitsabkommens über die Betäubungsmittel 1961, das von fast allen Staaten der Welt ratifiziert wurde, sind die Erzeugung, der Besitz und der Handel von Cannabis nahezu weltweit verboten, in einigen Ländern ist auch der Konsum illegal. Eine Ausnahme sind die Niederlande, wo Erwerb und Besitz geringer Mengen Cannabis (bis zu 5 Gramm) geduldet und somit de facto straffrei sind, obwohl Cannabis in den Niederlanden de jure auch weiterhin illegal und verboten ist. Allerdings ist auch in vielen anderen Ländern der Besitz einer geringen Menge Cannabis für den Eigengebrauch teilweise entkriminalisiert, wobei von Land zu Land verschiedene Mengen als gering gelten. In Deutschland ist der bloße Konsum von Cannabis oder anderen Betäubungsmitteln de jure nicht strafbar, dagegen sind der Anbau, die Herstellung, das Verschaffen, der Erwerb, der Besitz, die Ein-, Aus- und Durchfuhr, das Veräußern, das Abgeben, das Verschreiben, das Verabreichen und das Überlassen zum unmittelbaren Verbrauch gemäß Betäubungsmittelgesetz strafbar bzw. genehmigungspflichtig.
Akute Rauschwirkung
Die akuten Wirkungen von Cannabis können je nach Person, Wirkstoffanteil, momentaner körperlicher und psychischer Verfassung, Erfahrung mit der Droge sowie Umfeldbedingungen sehr unterschiedlich sein. Eine Schwierigkeit für Konsumenten besteht darin, dass die gleiche Menge THC bei verschiedenen Menschen unterschiedlich wirken kann. Auch bei demselben Mensch kann die Wirkung der gleichen Dosis zu verschiedenen Zeitpunkten variieren. Diese Problematik wird durch die unterschiedlichen Wirkstoffkonzentrationen und die (aus Illegalitätsgründen) fehlenden zuverlässigen Inhaltsangaben noch verstärkt. Dies alles führt dazu, dass der Konsument die zu erwartende Wirkung nicht immer verlässlich einschätzen kann und damit ein begrenztes Risiko eingehen muss.
In der Regel ist als akute Auswirkung eine gewisse Bewusstseinsverschiebung festzustellen, die assoziatives, sprunghaftes Denken und eine Beeinträchtigung des Kurzzeitgedächtnisses mit sich bringt. Diese Bewusstseinsveränderung kann je nach Bedingungen sehr positive, aber auch sehr negative Empfindungen hervorrufen. Häufige körperliche Effekte sind gerötete Augen, Mundtrockenheit, gesteigertes Hungergefühl, Erhöhung des Pulses, Senkung des Blutdrucks und Müdigkeit bzw. Antriebslosigkeit.
Gesundheitliche Auswirkungen
Aufgrund fehlender staatlicher Kontrolle von Cannabis kann Haschisch von Dealern mit anderen Substanzen gestreckt werden. Meist haben die Streckmittel negative Auswirkungen auf die Gesundheit des Konsumenten. In gestrecktem Haschisch finden sich Henna, Sand oder Öle/Fette; in seltenen Fällen wurden auch giftige Substanzen wie Pentachlorphenol (PCP), Bleisulfid, Altöl oder Schuhcreme nachgewiesen. Die Verdünnung ist verhältnismäßig schwer zu erkennen, da Konsistenz und Geruch durch schwarzmarktbedingt wechselnde Quellen und Herstellungsverfahren variieren.
Auch das Strecken mit feinem Sand oder Talk findet zunehmend Verwendung. Diese Streckmittel sind in der Regel sehr leicht als solche zu erkennen und auch nicht so gefährlich, wie es Beimischungen in Haschisch sein können. Oft wird das wirkstoffreiche Harz der Blüten abgeschüttelt, um daraus Haschisch zu gewinnen, wodurch die Wirkung des Marihuanas bei nahezu unverändertem Gewicht nachlässt. Manchmal werden die abgeschüttelten Blätter und Blüten mit Haarspray besprüht, um dem unerfahrenen Konsumenten Harzkristalle vorzugaukeln.
Im Raum Leipzig kam es im November 2007 zu schweren Bleivergiftungen von Konsumenten durch kontaminiertes Marihuana.Wiederum zu neuen Fällen von Schwermetallvergiftungen aufgrund von Cannabiskonsums kam es Anfang 2009 in Bayern und Baden-Württemberg. In dem mutmaßlich konsumierten Cannabis bzw. im Blut der Konsumenten konnte Quecksilber, Cadmium und Blei nachgewiesen werden.
Fehlende Qualitätskontrolle
Da es keinen kontrollierten Markt für Cannabisprodukte gibt, stellen sich Probleme bezüglich der Qualität ein. Da die Dealer sich meist selbst aus wechselnden Quellen versorgen, ist nie klar, wie hoch der Wirkstoffgehalt tatsächlich ist. Durch gezielte Züchtungen und Anbaumethoden weichen die Wirkungen teilweise bis um das Fünffache voneinander ab. Außerdem werden Fälschungen oder Streckungen beobachtet, der Konsument geht in solchen Fällen aus Angst vor eigener Verfolgung meist nicht gegen den Dealer vor.
Bei der Streckung von Marihuana findet häufig das Bestäuben mit Wasser Verwendung, um das Gewicht zu erhöhen. Teils werden auch nichtpotentes Faserhanf-Laub (Knaster) oder Gewürze wie Majoran, Brennnesseln oder ähnliches dazugemischt, wenn es sich nicht um eine komplette Fälschung handelt.
Dieser Markt ist nur durch eine Legalisierung von Cannabis und die Genehmigung von Eigenanbau trocken zu legen. Diverse Staaten haben dies bereits erkannt und die Drogenpolitik dahingehend geändert, dass der Besitz zum Eigenkonsum erlaubt ist.
Popularity: 12% [?]




Wirklich ein toller Blog, werde sicherlich immer wieder reinschauen. weiter so!
schöner Blog über Cannabis Anbau. Danke für dein Angebot, wir werde
n später mal sehen.
vielen dank. schön, dass es dir gefällt. das angebot steht.